ELEKTROKONTROLLEN

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer einer elektrischen Anlage verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden (d.h. eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war.)

Was wird kontrolliert?

Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen in einem Gebäude – vom Sicherungskasten bis zur letzten Steckdose, Leuchten oder Stromverbrauch. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen (NIV, NIN, WV). Falls Mängel vorhanden sind, sind diese durch einen konzessionierten Elektroinstallateur innert Frist zu beheben.

Wann wird kontrolliert?

Je nach Gebäudeart wird die Kontrolle jedes Jahr, alle fünf, zehn oder zwanzig Jahre durchgeführt. Bei Handänderungen darf die letzte Kontrolle maximal fünf Jahre zurückliegen. Bei Neuinstallationen, ausgenommen im Wohnungsbau, ist zwingend eine unabhängige Abnahmekontrolle erforderlich.

Wozu wird kontrolliert?

Die Kontrolle dient der frühzeitigen Erkennung von mangelhaften und gefährlichen Installationen. Es gilt, diese rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.

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